Sd77-13_-_acs_shampoo_(de)

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt· Hersteller/Lieferant: AUWA-Chemie GmbHArgonstraße 786153 Augsburg / DEUTSCHLANDTelefon: +49-(0)821-55 84 2900Fax: +49-(0)821-55 84 2908Homepage: www.auwa.de Technische Auskunft washtec@washtec.deSicherheitsdatenblatt MSDS_Info@WashTec.de · 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Einstufung nach Umwandlungstabelle Anhang VII 1272/2008/EG Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden.
· Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG R38-41: Reizt die Haut. Gefahr ernster Augenschäden.
38 Reizt die Haut.
41 Gefahr ernster Augenschäden.
24 Berührung mit der Haut vermeiden.
26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt 39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
· 2.3 Sonstige Gefahren· Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung· PBT: ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
Natrium-N-(2-carboxyalkyl)-N-(2-alkyl)-ß-alaninat Aquatic Acute 1, H400; Acute Tox. 4, H302; Eye Irrit. 2, H319 Eye Dam. 1, H318; Aquatic Acute 1, H400; Skin Irrit. 2, H315 Skin Corr. 1A, H314; Aquatic Acute 1, H400; Acute Tox. 4, H302 · Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien / Kennzeichnung der Inhaltsstoffe Konservierungsmittel (METHYLISOTHIAZOLINONE, BENZISOTHIAZOLINONE) Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
· 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen· Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Mit warmem Wasser abspülen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen undArzt konsultieren.
Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen.
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Soforthilfe oder Spezialbehandlung Sicherheitsdatenblatt dem Arzt zur Verfügung stellen ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung · 5.1 Löschmittel· Geeignete Löschmittel: Produkt selbst brennt nichtFeuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
· 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung· Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Vollschutzanzug tragen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichenbehördlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Notfällen anzuwendende Verfahren Besondere Rutschgefahr durch ausgelaufenes/verschüttetes Produkt.
Nicht in Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder,Sägemehl) aufnehmen.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Punkt 13 entsorgen.
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
· 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten· Lagerung:· Anforderung an Lagerräume und Lösungsmittelbeständigen und dichten Fußboden vorsehen.
Eindringen in den Boden sicher verhindern.
Nur Behälter verwenden, die speziell für den Stoff/das Produkt zugelassen sind.
Getrennt von Oxidationsmitteln aufbewahren.
Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Behälter dicht geschlossen halten.
Betriebssicherheitsverordnung(BetrSichV): Siehe Verwendung des Produktes, Abschnitt 1.2 ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Für ausreichende Be- und Entlüftung am Arbeitsplatz sorgen.
· Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
· 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition· Persönliche Schutzausrüstung:· Allgemeine Schutz- und Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Berührung mit der Haut vermeiden.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen dasProdukt / den Stoff / die Zubereitung sein.
bei Dauerkontakt Butylkautschuk, >480 min (EN 374).
bei Spritzkontakt Nitrilkautschuk, >480 min (EN 374).
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren undeinzuhalten.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften · 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften· Allgemeine Angaben· Aussehen: Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
· Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Nicht bestimmt.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität · 10.1 Reaktivität· 10.2 Chemische Stabilität· Thermische Zersetzung / zu Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
· 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· 10.5 Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
· 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen· Akute Toxizität: 61788-90-7 Amine, Kokos-alkyldimethyl-, N-Oxide Starke Reizwirkung mit Gefahr ernster Augenschäden.
nicht bestimmt Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der AllgemeinenEinstufungsrichtlinie der EG für Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgendeGefahren auf:Reizend 94441-92-6 Natrium-N-(2-carboxyalkyl)-N-(2-alkyl)-ß-alaninat LC50 (48 h) > 100 mg/l (daphnia magna) EC50 (72 h) 10 - 100 mg/l (Scenedesmus subspicatus) 61788-90-7 Amine, Kokos-alkyldimethyl-, N-Oxide Die im Produkt enthaltenen waschaktiven Substanzen entsprechen dem Gesetz über dieUmweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln ((EG) 648/2004) und sindbiologisch abbaubar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
· Weitere ökologische Hinweise:· Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdendDas Produkt kann in Kläranlagen zu Schaumbildung führen.
Vor Ableitung in die Kanalisation oder in Gewässer nach dem Stand der Technikbehandeln.
· 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung· PBT: · 12.6 Andere schädliche Wirkungen Enthält keine organischen Komplexbildner, die nach Anhang 49 einen DOC- Eliminierungsgrad nach 28d von mindestens 80% nicht erreichen (gem. Nr. 406 derAnlage "Analysen- und Meßverfahren").
· 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung· Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangenlassen.
Produktreste sind unter Beachtung der Abfallrichtlinie 2008/98/EG sowie nationalen undregionalen Vorschriften zu entsorgen. Für dieses Produkt kann keine Abfallschlüssel-Nummer gemäß europäischem Abfallkatalog (AVV) festgelegt werden, da erst derVerwendungszweck durch den Verbraucher eine Zuordnung erlaubt. Die Abfallschlüssel-Nummer ist innerhalb der EU in Absprache mit dem Entsorger festzulegen.
AVV-Nr. (empfohlen): 070601 Wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen · Ungereinigte Verpackungen:· Empfehlung: Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann nachentsprechender Reinigung einer Wiederverwertung zugeführt werden.
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
AVV-Nr. (empfohlen): 150110* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffeenthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind.
· 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung· ADR, ADN, IMDG, IATA · 14.4 Verpackungsgruppe· ADR, IMDG, IATA · 14.5 Umweltgefahren:· Marine pollutant: · 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den · 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC- · 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff 1967/548 (1999/45); 1991/689 (2001/118); 1999/13; 2004/42; 648/2004; 1907/2006(Reach);1272/2008; 75/324/EWG (2008/47/EG); 453/2010/EG ADR (2011); IMDG-Code (2011, 35. Amdt.); IATA-DGR (2012) ja92/85/EWG (Mutterschutzrichtlinie)94/33/EWG (Richtlinie zum Jugendarbeitsschutz) Betriebssicherheitsverordnung(BetrSichV): · Technische Anleitung Luft:· Klasse Anteil in % Klasse Anteil in %Nachfolgend unter "NK" sind alle flüchtigen organischen Stoffe quantitativ aufsummiert,die nach Kapitel 5.2.5 der TA-Luft (Stand 24.07.02) weder der Klasse I noch der KlasseII entsprechen: NK 1-<10 WGK 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend.
· Sonstige Vorschriften, Beschränkungen Gefahrstoffverordnung - GefStoffV 2010;Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG;Wasserhaushaltsgesetz - WHG;TRGS: 200, 220, 400, 401, 510, 900, 905 Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung vonProdukteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R35 Verursacht schwere Verätzungen.
R36 Reizt die Augen.
R38 Reizt die Haut.
R41 Gefahr ernster Augenschäden.
R50 Sehr giftig für Wasserorganismen.
AUWA Chemie GmbHArgonstraße 786153 Augsburg ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerningthe International Carriage of Dangerous Goods by Road)IMDG: International Maritime Code for Dangerous GoodsIATA: International Air Transport AssociationGHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of ChemicalsVOC: Volatile Organic Compounds (USA, EU)LC50: Lethal concentration, 50 percentLD50: Lethal dose, 50 percent

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Freiheitliche arbeitnehmer

LANDESGRUPPE SALZBURG A rbeiter K ammer F raktion ANTRAG der Fraktion Freiheitlicher Arbeitnehmer in der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg, vorgelegt in der 9.Vollversammlung am 06.November 2012 betreffend Arbeitsmarktostöffnung aussetzen Aus einer Studie der L&R SOZIALFORSCHUNG geht hervor, dass es seit der Ostöffnung des Arbeitsmarktes eine starke Zunahme v

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eJournal Ilmu Hubungan Internasional, 2013, 1 (3): 731-740 ISSN 0000-0000, ejournal.hi.fisip-unmul.org © Copyright 2013 PERAN UNITED NATIONS PROGRAMME ON HIV/AIDS (UNAIDS) DALAM MENANGGULANGI PENYEBARAN HIV/AIDS DI NIGERIA (2005-2009) Linda Mariana AR Nim. 0802045063 eJournal Ilmu Hubungan Internasional Volume 1, Nomor 3, 2013 eJournal Ilmu Hubungan Internasional, 2

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