Wichtige grundregeln

SCHWEIZERISCHE KOORDINATIONSSTELLE FÜR FLEDERMAUSSCHUTZ
CENTRE DE COORDINATION SUISSE POUR L’ETUDE ET LA PROTECTION DES CHAUVES-SOURIS
CENTRO SVIZZERO DI COORDINAMENTO PER LO STUDIO E LA PROTEZIONE DEI PIPISTRELLI
FLEDERMAUSVERTRÄGLICHE HOLZSCHUTZMITTEL
Version vom 02. Mai 2013

Holzschutzmittel werden beim Befall mit Pilzen und holzfressenden Insekten oder als vorbeugende
Massnahme eingesetzt. Die Liste fledermausverträglicher Holzschutzmittel weist aktuell bekannte Holzschutzmittel aus, die bei sachgemässer Anwendung auch in Fledermausquartieren eingesetzt werden können. Empfohlen werden al e in der Anmeldestelle Chemikalien erfassten Mittel, die entweder im Tierversuch mit Fledermäusen als unbedenklich getestet wurden oder deren Zusammensetzung mit solchen Mitteln vergleichbar ist. Die Tests wurden in der Regel von Prof Dr. Ewald Kulzer, Tübingen, durchgeführt. Analogieschlüsse wurden in verdankenswerter Weise von Dr. Michel Blant, Koordinationsstelle West für Grundsätzlich stellt jeder Einsatz von Giftmitteln kurz- oder längerfristig ein Risiko dar, auch wenn es nur in geringen Mengen verwendet wird. Aus diesem Grund wird empfohlen, dass in Fledermausquartieren von vom Aussterben bedrohter Arten, jegliches Risiko für die anwesenden Tiere ausgeschlossen werden muss (Risiko 0). Aufgrund der für die Holzschutzmittel angegebenen Wirkstoffe wurden folgende drei Risikogruppen
1) Gruppe GRÜN: Enthält natürliche Produkte ohne aktive Giftstoffe (kein Gefahrensymbol)

2) Gruppe BLAU: Enthält Produkte, deren aktive Stoffe nach Anwendung bekanntlich keine
Auswirkung auf Fledermäuse haben (stabile Zusammensetzungen, Borsalze).
3) Gruppe ROT: Produkte, die für Wirbeltiere aktive Gifstoffe enthalten. Im Labor oder in situ konnte
jedoch gezeigt werden, dass die Anwendung dieser Produkte bei normaler Dosierung für gewisse Fledermausarten verträglich ist (Gefahrensymbol Xn gesundheitsschädlich oder Xi reizend).
Alle anderen Produkte sind im Fal e einer Anwesenheit von Fledermäusen verboten (Gefährdungsrisiko
bei geschützten Arten), namentlich auch solche, die mit anderen Gefahrensymbolen klassifiziert sind (T+ sehr giftig, T giftig, C ätzend). Stiftung Fledermausschutz c/o Zoo Zürich Zürichbergstr. 221 CH-8044 Telefon 044 254 26 80 Fledermausschutz-Nottelefon 079 330 60 6Spendekonto PC 80-7223-1 1. Gruppe GRÜN
Diese Produkte können bei Abwesenheit von Fledermäusen in jedem Fal angewendet werden. Diese Produkute sind auch zugelassen für Holzbehandlungen in Quartieren von vom Aussterben bedrohter SZID N° und
PRODUKTNAME
Wirkstoff
Registrierungsnr. Gefahrensymbol
Gefahrenklasse R/S

2. Gruppe BLAU
Diese Produkte werden v.a. zur vorbeugenden Behandlung eingesetzt (auch zur Vorbehandlung von Rohprodukten ab Werk). Die Produkte dürfen lokal in der Zeit der Abwesenheit der Fledermäuse im Quartier eingesetzt werden. Unter folgenden Bedingungen ist der Einsatz auch in Quartieren von vom Aussterben bedrohter Arten (Rhinolophus, Barbastella) zugelassen: - Vermeidung des Einsatzes direkt an den Hangplätzen (eventuell Abdeckung der Hangplätze mit - Vermeidung des Einsatzes an den Ein- und Ausflugöffnungen SZID N° und
PRODUKTNAME
Wirkstoff
Reg.-Nr.
Gefahrensymbol
Gefahrenklasse R/S

Stiftung Fledermausschutz c/o Zoo Zürich Zürichbergstr. 221 CH-8044 Telefon 044 254 26 80 Fledermausschutz-Nottelefon 079 330 60 6Spendekonto PC 80-7223-1
3. Gruppe ROT
Diese Behandlungsprodukte sind für den Einsatz in Quartieren von vom Aussterben bedrohter Arten nicht erlaubt (Rhinolophus, Barbastella). Sie sind für grosse Fledermausarten (Myotis myotis, Nyctalus noctula, Eptesicus serotinus) verträglich, sind jedoch für kleine Fledermausarten (Plecotus, kleine Myotis-Arten, Pipistrellus) zweifelhaft. Diese Produkte dürfen ausschliesslich in Abwesenheit der Fledermäuse eingesetzt werden bzw. spätestens einen Monat vor deren Rückkehr, unter Berücksichtigung der im Kasten aufgeführten Wasserlösliche Produkte (Emulsionen) sind lösungsmittelhaltigen vorzuziehen. Produkte auf Basis von Lösungsmitteln müssen unter Hochdruck in das Holz eingespritzt werden, wobei auf eine Oberflächenbehandlung zu verzichten ist. Falls eine Oberflächenbehandlung notwendig ist, (mit Pinsel oder Schaumspritzer) darf diese nicht an den Hangplätzen erfolgen. Es sol te sichergestel t werden, dass die quartierbewohnenden Kolonien mind. im ersten Jahr nach der Behandlung überwacht/kontrol iert werden. Anwendungsbedingungen für Produkte der Gruppe ROT:
Bereiche, die als Hangplätze genutzt werden, dürfen nicht behandelt werden (Risiko des
Konzentrationseffekts und der Aufnahme beim Putzen der Flughäute). Das Besprühen von
Räumen, die von Fledermäusen bewohnt werden, ist zu vermeiden. Keine Behandlung von
nicht-porösen Oberflächen, in welche das Holzschutzmittel nicht eindringen kann (Stein,
Metall, beschichtetes PVC).
Stiftung Fledermausschutz c/o Zoo Zürich Zürichbergstr. 221 CH-8044 Telefon 044 254 26 80 Fledermausschutz-Nottelefon 079 330 60 6Spendekonto PC 80-7223-1 SZID N° und
PRODUKTNAME
Wirkstoff
Registrierung
Gefahrensymbol
Gefahrenklasse R/S
schädlich), N (umwelt-gefährlich), F (entzündlich) Stiftung Fledermausschutz c/o Zoo Zürich Zürichbergstr. 221 CH-8044 Telefon 044 254 26 80 Fledermausschutz-Nottelefon 079 330 60 6Spendekonto PC 80-7223-1 4. Grundregeln

• Bei al en Arbeiten, die Fledermausverstecke betreffen, sol en bereits in der Planungsphase so früh wie möglich Fledermausschutz-Fachpersonen beigezogen werden. Dies gilt auch bei Ausbesserungsarbeiten am Dach oder am Gebälk, auch wenn sie nur klein sind. • Falls noch Fledermäuse anwesend sind (im Gebälk hängend, in Tagesschlaflethargie oder aktiv) darf das Holzschutzmittel nicht angewendet werden. In diesem Fal muss unverzüglich mit der Stiftung Fledermausschutz Tel Kontakt aufgenommen werden. • Holzbehandlungen dürfen nur in Abwesenheit der Fledermäuse durchgeführt werden. In der Regel ist das die Zeit zwischen November und Februar. Vor der Anwendung eines Holzschutzmittels müssen die Stel en gründlich und sorgfältig auf die Anwesenehit von Fledermäusen hin kontrol iert werden. Bei Anwesenheit von Fledemäusen dürfen keine Behandlungen durchgeführt werden.
• An uneinsehbaren Stel en (Spalten, Ritzen), in denen sich eventuel noch Fledermäuse befinden (in Tageschlaflethargie) soll kein Holzschutzmittel angewendet werden. Bei Bedarf müssen diese Spalten und Ritzen geschützt werden, um ein unkontrol iertes Eindringen des • Keine Oberflächenbehandlung der Fledermaus-Hangplätze (nur Einspritzung der Holzbalken). Falls notwendig, müssen die Hangplätze mit unbehandelten Rohholzplanken abgedeckt werden. • Es muss nach der Behandlung mit einem Holzschutzmittel für eine gute Durchlüftung gesorgt - während mind. 2 Wochen nach einer Behandlung mit wasserlöslichen Mitteln bzw. - während mind. 4 Wochen nach einer Behandlung mit Holzschutzmitteln auf der Basis von Lösungsmittel. • Die Adressen der Kantonalen Fledermausschutz-Beauftragten, die in jedem Kanton mit Rat und Tat helfen können, erfahren Sie entweder auf unserer Homepage: oder über: Sekretariat Fledermausschutz Stiftung Fledermausschutz c/o Zoo Zürich Zürichbergstr. 221 CH-8044 Telefon 044 254 26 80 Fledermausschutz-Nottelefon 079 330 60 6Spendekonto PC 80-7223-1 5. Erklärung der Gefahrensymbole und Gefahrenklassen

Gefahrensymbole

Gefahrensymbole gemäss GHS-Verordung (Globally harmonised system)1)

1)Im Bestreben, Chemikalien weltweit einheitlich einzustufen und zu kennzeichnen,
erarbeitete die UNO das Kennzeichnungssystem GHS3. Das GHS wird in der
Schweiz schrittweise eingeführt. Während einer mehrjährigen Übergangsphase
werden das GHS und das bisherige Kennzeichnungssystem parallel vorkommen.
Weitere Informationen vermitteln die Info-Kampagne GHS (www.cheminfo.ch) und Stiftung Fledermausschutz c/o Zoo Zürich Zürichbergstr. 221 CH-8044 Telefon 044 254 26 80 Fledermausschutz-Nottelefon 079 330 60 6Spendekonto PC 80-7223-1 R10 Entzündlich (H223, 226 Entzündbare Aerosole und Flüssigkeiten, Kat. 2,3) R21 Gesundheitsschädlich (H312 Akute Toxizität, dermal, Kat. 4) R22 Gesundheitsschädlich (H302 Akute Toxizität, oral, Kat. 4) R34 Ätzend (H314 Hautätzende Wirkung, Kat. 1A, 1B, 1C) R43 Reizend (H317 Sensibilisierung der Haut, Kat. 1) R50/53 Umweltgefährlich (H410 Chronisch gewässergefährdend, Kat. 1) R65 Gesundheitsschädlich (H304 Aspirationsgefahr, Kat. 1) R66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen R67 Reizend (H336 Spez. Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition, Narkotischer Effekt,Kat. 3) Stiftung Fledermausschutz c/o Zoo Zürich Zürichbergstr. 221 CH-8044 Telefon 044 254 26 80 Fledermausschutz-Nottelefon 079 330 60 6Spendekonto PC 80-7223-1

Source: http://www.fledermausschutz.ch/pdf/Holzschutzmittelliste.pdf

Chf_treatment_2005

Treatment of Congestive Heart Failure When you provide treatment for any medical or dental problem, it is useful to apply an organized approach. A common approach is: conservative, pharmacological and invasive treatment. This lecture will try to use this approach for the treatment of both acute and chronic heart failure. This handout is divided first into acute CHF and second, chronic CHF. Qu

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Holiday Inn Brussels Airport (Diegem), 19 October 1999 (14-21h)• Survey: Enterprise Information Portals Full Programme: 13.30-14.00h Registration and Coffee/Tea What is Web Farming ? Stage Two - Getting Serious • SQRIBE (now Brio) • Viador Inc. XML In-Depth • Business Justification and Business Drivers Stage One - Getting Started Stage Four - Getting Dirty

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