Ausgabe:


RUCOZID Holzwurmbekämpfungsmittel
( mit Pilzschutz / bindemittelfrei / Zulassungsnr.: CHZB1031 )

Allgemeine Beschreibung

Produktbeschreibung
Spezialprodukt zur Bekämpfung von Holzschädlingen, sowie zum vor-
beugenden Schutz gegen Erst- und Neubefall; kombiniert mit Pilzschutz.
Lösungsmittel:

Testbenzin + polare Löser (gute Penetration) Fungizid/Insektizid:
Permethrin (synth. Pyrethroid) / Dichlofluanid Eigenschaften
hochwirksames Insektizid mit Wirkung als Kontakt- und Frassgift das äusserst breite Wirkungsspektrum umfasst alle Entwicklungsstadien (Larven, "Würmer", Käfer) aller im Holz lebenden tierischen Schädlinge der extrem niedrige Dampfdruck des Insektizids gewährleistet einen dauerhaften Schutz vor Erst- und Neubefall schützt vorbeugend gegen Schimmel-, Bläue und Fäulnispilze bindemittelfrei; mit allen üblichen Anstrichstoffen überarbeitbar Anwendung
Zur Bekämpfung von Holzinsekten (Holzwurm, Hausbock, Splintholzkäfer etc) in Holzobjekten aller Art. Als vorbeugende Schutzmassnahme (Holzkonservie-
rung) gegen den Befall von Schadinsekten; schützt zusätzlich gegen Pilzbefall.
Untergründe:

Dachstühle, Holzkonstruktionen, Möbel, Antikgegenstände Lieferform
Aussehen:
Konsistenz:
Blechgebinde; 750 ccm - 5 - 25 Liter - 180 kg (Fass) Spraydosen à 16 oz (400 ml) Lagerung
In gut verschlossenen Originalgebinden bis 1 Jahr. Technische Daten

Spez. Gewicht
Trocknung
oberflächentrocken nach ca. 1 Std. (nach erfolgter Oberflächentrocknung kann die Behandlung mit RUCOZID wiederholt werden) Überarbeitbarkeit
überarbeitbar mit Lasuren, Lacken, Beizen etc. nach 1 Tag (bei Tiefenbe- handlung von massigen Holzbauteilen) überarbeitbar nach 2 - 3 Std. (bei oberflächlicher Applikation von RUCOZID mit dem Pinsel oder Sprühvorrichtung) Verbrauch
Verarbeitungs- und Anwendungshinweise

Applikation
streichen, spritzen (auch "Baumspritze") oder tauchen
Verdünnung

Verarbeitungshinweise
Die Behandlung von befallenem Holz:
Dachstühle, Gebälk, massige Holzkonstruktionen:
Bei tiefgreifenden Zerstörungen durch den Hausbock müssen die zerfress-
enen, äusseren Holzpartien entfernt resp. abgebeilt werden, sofern es die
Beschaffenheit der Tragkonstruktion zulässt. Die Frassgänge werden
gründlich ausgebürstet (wenn möglich mit Drahtbürste und anschliessendem
Absaugen).
Danach wird je nach Stärke des Befalls 2 - 3 mal satt mit RUCOZID gespritzt
oder gestrichen (200 - 250 ml pro m2). Die Holzteile wenn möglich immer all-
seitig behandeln. Bei Balken mit grossen Querschnitten und Riegelkonstruk-
tionen empfehlen sich zusätzlich Bohrloch-Imprägnierungen (im Abstand von
etwa 25 cm auf 3/4 der Balkenstärke) oder Injektionen mit dem Hochdruck-
Spritzgerät.
Treppen, Tische, Holztäfer, sowie grössere befallene Holzflächen mög-
lichst allseitig satt 2 mal mit RUCOZID behandeln.
Antikgegenstände, Holzgeräte, Möbelstücke, sowie kleinere vom Holz-
wurm befallene Flächen
können mit den RUCOZID-Spritzfläschchen durch
direktes Einspritzen in die Fluglöcher behandelt werden (im Abstand von ca.
2 cm oder mindesten in jedes 3. Loch). Anstriche und Polituren müssen nicht
entfernt werden; überschüssiges RUCOZID auf dem Lack oder auf der Politur
sofort gut abwischen.
Vorbeugende Behandlung:
2 mal streichen oder spritzen (125 - 150 ml pro m2)
Anstrichaufbau
Nach dem Trocknen kann das mit RUCOZID behandelte Holz beliebig ge- strichen, gebeizt, lackiert, lasiert oder verleimt werden. Gerätereinigung
Nitro-/Universalverdünner, Nitroreiniger, Terpentinersatz
Sicherheitsdaten

Kennzeichnung
Siehe aktuelles Sicherheitsdatenblatt oder Etikette. Schutzmassnahmen
Kein direkter Kontakt der behandelten Flächen mit Futter- oder Lebensmitteln Flammpunkt
RID/ADR-Klassifikation
Entsorgungscode

VOC - Gehalt

Dieses Merkblatt dient nur als Hinweis und unverbindliche Beratung. Die Verarbeitung muss den entsprechenden Verhältnissen angepasst werden. Änderungen bleiben vorbehalten. In Spezialfällen empfehlen wir, unseren technischen Dienst anzufragen.

Source: http://www.ruco.ch/download/Produkte/de/tm/05.%20Holzschutzmittel/T_RUCOZID.pdf

Boe 110 sec 3 pag 15545 a 15555

10839 RESOLUCIÓN de 23 de abril de 1998, de la Subsecretaría,Tomás Sánchez López . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . por la que se acuerda la remisión del expediente admi-Tomás Vega Quiroga . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nistrativo correspondiente al recurso contencioso-adminis-Tori

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