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Amt für Wasser Office des eaux und Abfall et des déchets Bau-, Verkehrs-
e-mail info.gbl bve.be.ch Internet www.be.ch/awa
Leistungs- und Gebührenverzeichnis AWA Amt für Wasser und Abfall
Gewässer- und Bodenschutzlabor (GBL)
Leistungs- und Gebührenverzeichnis GBL 2014
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis. 2 Dienstleistungen. 2 Akkreditierung . 2 Öffnungszeiten . 3 Ansprechpartner. 3 Adresse . 3 Schadendienst (AWA). 3 Web. 3 Unsere Konditionen. 4 Analysenauftag . 4 Probenahmen und Probenvorbreitung . 4 Allgemeine Parameter in wässriger Matrix / Boden / Feststoffproben . 5 Biologie, Bakteriologie und Biotests. 5 Anionen, Kationen, Stickstoff- und Phosphorparameter . 6 Schnelltests / Summenparameter . 7 Elemente in Böden und Feststoffproben. 7 Elemente in Böden und Feststoffproben. 8 Elemente in wässriger Matrix . 9 Organische Parameter in Böden und Feststoffe . 10 Organische Parameter in wässrige Matrix . 11 Allgemeine Geschäftsbedingungen GBL . 15 Dienstleistungen Das Gewässer- und Bodenschutzlabor GBL ist das Kompetenzzentrum für Umwelt- und Gewässeranaly- tik, Gewässerökologie und Ökomorphologie im Kanton Bern. Es überwacht die Qualität der Flüsse, Seen und des Grundwassers, untersucht Abwässer aus gewerblichen und industriellen Betrieben, Deponien und Abwasserreinigungsanlagen sowie Bodenproben. In den gut ausgerüsteten Labors können die für den Vollzug wichtigsten chemischen und biologischen Umweltparameter untersucht werden. Akkreditierung Wir sind akkreditierte Prüfstelle für chemische und biologische Untersuchungen von Oberflächen-, Grund- und Abwasser, Boden, Abfall, Klärschlamm und anderen Umweltproben gemäss der internationa- len Norm EN ISO/IEC 17025:2005 (Akkreditierungsnummer STS 243). Der Geltungsbereich ist im offiziel- len Verzeichnis akkreditierter Prüfstellen festgelegt (Nummer: STS 243). Mit der Akkreditierung wird das umfassende Qualitätsmanagement in unserem Labor ausgewiesen. Unter anderem nehmen wir regel- mässig an nationalen und internationalen Ringversuchen teil.
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Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag Ansprechpartner
Laborleitung
AWA Amt für Wasser und Abfall Gewässer- und Bodenschutzlabor (GBL)
Schadendienst (AWA) Schadendienst AWA während den Öffnungszeiten: Tel. 031 633 38 11 Kantonale Alarmzentrale: Telefon 117
Web bve.be.ch/awa Gewässer-und Bodenschutzlabor Gewässerqualität GBL- Infobroschüre www.die3seen.ch (Wasserqualität Bielersee, Murtensee, Neuenburgersee)
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Unsere Konditionen Es gilt die „Richtlinie über die Gebührenerhebung durch das AWA“. Ein Mengenrabatt kann gewährt wer- den, wenn bei gleichzeitiger Untersuchung mehrerer Proben gleicher Art Arbeitszeitersparungen erzielt werden können. Der Rabatt beträgt in der Regel ab fünf Proben 10% und ab zehn Proben 20%. Zusätzliche Aufwendungen werden in Absprache mit dem Auftraggeber verrechnet. Bei dringenden Auf- trägen kann ein Expresszuschlag erhoben werden. Allfällige Preisänderungen bleiben vorbehalten. Alle hier angegebenen Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und sind gültig ab 01.01.2014. Die Lieferfrist für Untersuchungsaufträge beträgt in der Regel drei Wochen.
Bei umfangreichen und immer wiederkehrenden Proben (z.B. von kantonalen- und Bundesstellen) kön-nen spezielle Ansätze festgelegt werden.
Analysenauftag Unser Auftragsblatt finden Sie direkt hier. Probenahmen und Probenvorbreitung Parameter Messtechnik Bestimmungs- Methode Preis in Fr. Durchführung von Probenahmen Seeprobenahmen (Wasser, Sediment) Tiefenprofil Seen
(Temp., Leitf., pH, O2, Transmission, PAR, Fluo-
Probenvorbereitung Feststoffproben Säureaufschluss mit Salpetersäure Aufschluss Bodenproben nach VBBo Säureaufschluss mit Königswasser Aufschluss Feststoffproben mit Königswasser (u.a. TVA) Bestimmung des Anteils an Geschossteilen Reinigung von externen Probeflaschen
n. A. = Tarife können je nach Aufwand höher ausfallen MW = Mikrowelle WB = Wasserbad VBBo = Verordnung über die Belastung des Bodens TVA = Technische Verordnung über Abfall
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Allgemeine Parameter in wässriger Matrix / Boden / Feststoffproben
Parameter Messtechnik Bestimmungs- Methode Preis in Fr. pH – Wert pH – Wert Boden Leitfähigkeit Sauerstoff nach Winkler Sauerstoff Gesamt ungelöste Stoffe (GUS) Gesamthärte (berechnet aus Ca Karbonathärte Oberflächenspannung Oxidationsmittel (Chlor, Chlordioxid, Ozon) Trockensubstanz Glührückstand Bestimmung des Anteils an Geschossteilen
n. A. = Tarife können je nach Aufwand höher ausfallen (z.B. bei Schrot)
Biologie, Bakteriologie und Biotests Parameter Messtechnik Bestimmungs- Bewuchs, Schlämme Daphnientest Escherichia Coli * Wasserwirbellose, Bewuchs Phytoplankton / Crustaceenplankton Beratungen
n. A. = Tarife können je nach Aufwand höher ausfallen
GD = Resultatangabe bei der Daphnienbestimmung (Giftigkeit für Daphnien) * Nur auf Anfrage
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Anionen, Kationen, Stickstoff- und Phosphorparameter
Parameter Messtechnik Matrix Bestimmungs- Ammonium (als N) Cyanid frei Cyanid leicht freisetzbar Gesamtphosphor Gesamtstickstoff Gesamt-N und P Nitrat (als N) Nitrit (als N) o-Phosphat Anionen ab drei Parameter (Cl, NO3, SO4, Br, F)
AB = Abwasser Als N = Als Stickstoff CFA = Continuous Flow Analysis GW = Grundwasser IC = Ionenchromatografie OW = Oberflächenwasser
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Schnelltests / Summenparameter
Parameter Bestimmungs- Methode Preis Elemente nach VBBo Blei (Pb) Cadmium (Cd) Chrom (Cr) Kobalt (Co) Kupfer (Cu) Molybdän (Mo) Nickel (Ni) Quecksilber (Hg) Thallium (Tl) Zink (Zn)
1) ab 5 Elementen 47.70.-, ab 10 Elementen 42.40.-
BO = Boden TS = Trockensubstanz VBBo = Verordnung über die Belastung des Bodens
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Elemente in Böden und Feststoffproben
Parameter Messtechnik Bestimmungs- Elemente in Feststoffproben (u.a. TVA) Aluminium (Al) Antimon (Sb) Arsen (As) Barium (Ba) Beryllium (Be) Bismut (Bi) Blei (Pb) Cadmium (Cd) Chrom (Cr) Eisen (Fe) Kobalt (Co) Kupfer (Cu) Lithium (Li) Mangan (Mn) Molybdän (Mo) Nickel (Ni) Quecksilber (Hg) Selen (Se) Silber (Ag) Thallium (Tl) Vanadium (V) Zink (Zn) Zinn (Sn) Andere Elemente
1) ab 5 Elementen 47.70.-, ab 10 Elementen 42.40.- FEST = Feststoffe TS = Trockensubstanz TVA = Technische Verordnung über Abfall
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Elemente in wässriger Matrix
Parameter Messtechnik Matrix Bestimmungs- Preis in Fr. 2) grenzen 1) Elemente Aluminium (Al) Antimon (Sb) Arsen (As) Beryllium (Be) Blei (Pb) Cadmium (Cd) Calcium (Ca) Chrom (Cr) Chromat (Cr+VI) Eisen (Fe) Kalium (K) Kobalt (Co) Kupfer (Cu) Lithium (Li) Magnesium (Mg) Mangan (Mn) Molybdän (Mo) Natrium (Na) Nickel (Ni) Quecksilber (Hg) Selen (Se) Silber (Ag) Thallium (Tl) Vanadium (V) Zink (Zn) Zinn (Sn) Andere Elemente Metall Screening
1) Die BG bei der Bestimmung des Gesamtgehaltes liegt Faktor 5 höher 2) ab 5 Elementen 47.70.-, ab 10 Elementen 42.40.- (ausgenommen Chromat) AB = Abwasser BG = Bestimmungsgrenze GW = Grundwasser OW = Oberflächenwasser
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Organische Parameter in Böden und Feststoffe Parameter Bestimmungs- Kohlenwasserstoffe C10-C40 PAK ( polyzyklische aromati- sche Kohlenwasserstoffe) (Polychlorierte Biphenyle)
n. A. = Tarife können je nach Aufwand höher ausfallen BO = Boden SCHL =Schlamm WG =Wischgut Kohlenwasserstoffe (KW) C10-C40 PAK Acenaphthen Acenaphtylen Anthracen Benzo(a)anthracen Benzo(a)pyren Benzo(b)fluoranthen Benzo(g,h,i)perylen Benzo(k)fluoranthen Chrysen Dibenzo(a,h)anthracen Fluoranthen Fluoren Indeno(1,2,3-cd)pyren Phenanthren Pyren PAK SUMME (15 PAK Substanzen) PCB PCB 28 (2,4,4'-Trichlorbiphenyl) PCB 52 (2,2',5,5'-Tetrachlorbiphenyl) PCB 101 (2,2',4,5,5'-Pentachlorbiphenyl) PCB 118 (2,3',4,4',5-Pentachlorbiphenyl) PCB 153 (2,2',4,4',5,5'-Hexachlorbiphenyl) PCB 138 (2,2',3,4,4',5'-Hexachlorbiphenyl) PCB 180 (2,2',3,4,4',5,5'-Heptachlorbiphenyl)
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Organische Parameter in wässrige Matrix
Parameter Bestimmungs- Methode Preis Abwassertracer Explosivstoffe GC-MS Screening Kohlenwasserstoffe C10-C40 Metformin & Guanylharnstoff Nitrobenzol Pestizide, Pharmaka A Pestizide, Pharmaka B Pestizide (PSM1) Pestizide (PSM2) Röntgenkontrastmittel Süssstoffe VOC (38 Substanzen) inkl. MtBE GC-MS GW & EtBE VOC (59 Substanzen) VOC (62 Substanzen) inkl. MtBE & EtBE & Nitrobenzol
* / ** = Siehe Verzeichnis organischer Spurenstoffe AB = Abwasser ARA = ARA Abwasser ARA A= ARA Auslauf ARA E = ARA Einlauf DEP = Deponie Sickerwasser FG = Fliessgewässer GC-FID = Gaschromatographie mit Flammenionisationsdetektor GC-MS = Gaschromatographie mit Massenspektrometer GW = Grundwasser LC-MS = Flüssigchromatographie mittels Tamdem Massenspektrometers
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PIEZO = Grundwasserbohrung neben belastetem Standort RAB = Regenabwasser SAB = Strassenabwasser SEE = Seewasser
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Verzeichnis organischer Spurenstoffe Abwassertracer FG/GW PAK in Strassenabwasser Pestizide, Pharmaka A Abwassertracer ARA E/A PCB in Abwasser
PCB 101 (2,2',4,5,5'-Pentachlorbiphenyl) *
PCB 118 (2,3',4,4',5-Pentachlorbiphenyl) *
PCB 153 (2,2',4,4',5,5'-Hexachlorbiphenyl)*
PCB 138 (2,2',3,4,4',5'-Hexachlorbiphenyl)*
PCB 180 (2,2',3,4,4',5,5'-Heptachlorbiphenyl) *
Pestizide (PSM1) Explosivstoffe Pestizide (PSM2) Kohlenwasserstoffe Metformin & Guanylharnstoff
MCPA (2-Methyl-4-chlorphenoxyessigsäure)
Pestizide, Pharmaka B Nitrobenzol
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VOC (62 Substanzen) inkl. MtBE, EtBE und Nitrobenzol VOC (59 Substanzen) Röntgenkontrastmittel Süssstoffe VOC (38 Substanzen) inkl. MtBE, & EtBE
Trichlormethan (Chloroform) Vinylchlorid (Chlorethen)
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Allgemeine Geschäftsbedingungen GBL 1. Geltungsbereich Für sämtliche durch das GBL erbrachten Leistungen gelten die nachfolgenden Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert wurden. 2. Art und Umfang der Dienstleistungen Art und Umfang der durch das GBL zu erbringenden Dienstleistungen richten sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag. Fehlt ein solcher, wird der mündlich erteilte Auftrag durch das GBL schriftlich festgehalten. 3. Methodik Das GBL führt die Untersuchungen nach den Methoden und mit den Hilfsmitteln durch, die dem anerkannten Stand der Wissenschaft und Technik entsprechen. Nach Möglichkeit wer- den die Prüfungen nach offiziellen Vorschriften und Richtlinien durchgeführt. Sind im Einzel- fall keine offiziellen Methoden vorhanden oder anwendbar, kann das GBL eigene Verfahren einsetzen. Die produzierten Untersuchungsergebnisse beziehen sich nur auf die dem GBL übergebenen Proben. Der Auftraggeber hat in der Regel kein Anrecht auf die Auslieferung von Analysenvorschriften oder Untersuchungsverfahren, die im GBL entwickelt wurden. Nä- here Angaben zu den Kenndaten der angewendeten Verfahren werden dem Auftraggeber auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch kann der Auftraggeber bei der Durchführung der von ihm beauftragten Prüfungen anwesend sein. 4. Qualitätssicherung Das GBL betreibt ein Qualitätssicherungssystem und ist akkreditierte Prüfstelle für chemi- sche und biologische Untersuchungen von Oberflächen-, Grund- und Abwasser, Boden, Ab- fall, Klärschlamm und andere Umweltproben nach SN EN ISO/IEC 17025:2005 5. Lieferfristen Für Routineuntersuchungen liegt die Lieferfrist je nach zu bestimmenden Parametern bei 5 bis 15 Arbeitstagen. Umfangreiche Aufträge oder Entwicklungsarbeiten haben längere Liefer- fristen; der Auftraggeber wird in diesen Fällen durch das GBL informiert. Es wird wenn immer möglich darauf geachtet, die Lieferfristen einzuhalten. Bei auftretenden Schwierigkeiten, z.B. methodischer oder gerätetechnischer Art, wird der Auftraggeber umge- hend informiert. 6. Gebühren Es gilt die „Richtlinie über die Gebührenerhebung durch das AWA“ sowie das „Leistungs-und Gebührenverzeichnis“ des AWA / GBL. Ein Mengenrabatt wird gewährt, wenn dabei Arbeitseinsparungen erzielt werden können. Zusätzliche Aufwendungen werden in Absprache mit dem Auftraggeber verrechnet. Anfragen/Untersuchungen/Beratungen nach Aufwand richten sich nach der „Richtlinie über die Gebührenerhebung durch das AWA“ (Laborant: 90.-/h; Berechsleiter; 120.-/h; Laborlei- tung; 170.-/h) 7. Archivierung und Probenaufbewahrung Die Untersuchungsergebnisse inkl. der zugrundeliegenden Rohdaten werden während min- destens fünf Jahren archiviert. Die Probenaufbewahrung bzw. -archivierung erfolgt in Ab- sprache mit dem Auftraggeber. Ohne spezielle Vereinbarung werden Proben zwei Wochen nach Auslieferung des Untersuchungsberichtes fachgerecht entsorgt. 8. Geheimhaltung Das GBL verpflichtet sich, Daten und Informationen aus dem Auftragsverhältnis, die weder allgemein zugänglich noch allgemein bekannt sind, vertraulich zu behandeln.
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9. Haftung Für die ausgewiesenen Untersuchungsergebnisse sowie für die sich aus deren Verwendung allenfalls ergebenden Schäden wird jede Haftung abgelehnt. Werden dem GBL Proben übergeben, die spezielle Risiken beinhalten (z.B. explosive, stark giftige oder radioaktive Proben), hat der Auftraggeber schriftlich darauf hinzuweisen. 10. Unterauftragsnehmer Das GBL behält sich vor, gemäss SN EN ISO/IEC 17025:2005 Vor-Ort-Prüfungen vorzu- nehmen (Eintrag in die Rohdaten). 11. Annullierung von Aufträgen Auftrags-Annullierungen seitens des Auftraggebers werden durch das GBL schriftlich bestä- tigt. Bereits durchgeführte Untersuchungen werden in Rechnung gestellt. 12. Beschwerden Beschwerden seitens des Auftraggebers gegen ein Prüfergebnis bzw. gegen einen Prüfbe- richt sollten spätestens einen Monat nach Übergabe des Prüfberichtes beim GBL eingereicht werden (aus Kapazitätsgründen können untersuchte Proben nicht länger als zwei Wochen gelagert werden). Beschwerden werden schriftlich beantwortet. 13. Zahlungsbedingungen Die Rechnungen sind innert 30 Tagen mittels beigelegtem Einzahlungsschein zu begleichen. 14. Gerichtsstand Auf alle zwischen dem Auftraggeber und dem GBL bestehenden Rechtsverhältnisse ist aus- schliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist CH-3000 Bern.
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