Microsoft word - leistungsverzeichnis_gbl_2014.doc

Amt für Wasser
Office des eaux
und Abfall
et des déchets

Bau-, Verkehrs-
e-mail info.gbl bve.be.ch Internet www.be.ch/awa
Leistungs- und Gebührenverzeichnis

AWA Amt für Wasser und Abfall

Gewässer- und Bodenschutzlabor (GBL)

Leistungs- und Gebührenverzeichnis GBL 2014 Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. 2
Dienstleistungen. 2
Akkreditierung . 2
Öffnungszeiten . 3
Ansprechpartner. 3
Adresse . 3
Schadendienst (AWA). 3
Web. 3
Unsere Konditionen. 4
Analysenauftag . 4
Probenahmen und Probenvorbreitung . 4
Allgemeine Parameter in wässriger Matrix / Boden / Feststoffproben . 5
Biologie, Bakteriologie und Biotests. 5
Anionen, Kationen, Stickstoff- und Phosphorparameter . 6
Schnelltests / Summenparameter . 7
Elemente in Böden und Feststoffproben. 7
Elemente in Böden und Feststoffproben. 8
Elemente in wässriger Matrix . 9
Organische Parameter in Böden und Feststoffe . 10
Organische Parameter in wässrige Matrix . 11
Allgemeine Geschäftsbedingungen GBL . 15
Dienstleistungen
Das Gewässer- und Bodenschutzlabor GBL ist das Kompetenzzentrum für Umwelt- und Gewässeranaly-
tik, Gewässerökologie und Ökomorphologie im Kanton Bern. Es überwacht die Qualität der Flüsse, Seen
und des Grundwassers, untersucht Abwässer aus gewerblichen und industriellen Betrieben, Deponien
und Abwasserreinigungsanlagen sowie Bodenproben. In den gut ausgerüsteten Labors können die für
den Vollzug wichtigsten chemischen und biologischen Umweltparameter untersucht werden.
Akkreditierung
Wir sind akkreditierte Prüfstelle für chemische und biologische Untersuchungen von Oberflächen-,
Grund- und Abwasser, Boden, Abfall, Klärschlamm und anderen Umweltproben gemäss der internationa-
len Norm EN ISO/IEC 17025:2005 (Akkreditierungsnummer STS 243). Der Geltungsbereich ist im offiziel-
len Verzeichnis akkreditierter Prüfstellen festgelegt (Nummer: STS 243). Mit der Akkreditierung wird das
umfassende Qualitätsmanagement in unserem Labor ausgewiesen. Unter anderem nehmen wir regel-
mässig an nationalen und internationalen Ringversuchen teil.
Leistungs- und Gebührenverzeichnis GBL 2014 Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
Ansprechpartner

Laborleitung
AWA Amt für Wasser und Abfall Gewässer- und Bodenschutzlabor (GBL) Schadendienst (AWA)
Schadendienst AWA während den Öffnungszeiten: Tel. 031 633 38 11
Kantonale Alarmzentrale: Telefon 117

Web
bve.be.ch/awa
Gewässer-und Bodenschutzlabor
Gewässerqualität
GBL- Infobroschüre
www.die3seen.ch (Wasserqualität Bielersee, Murtensee, Neuenburgersee)
Leistungs- und Gebührenverzeichnis GBL 2014 Unsere Konditionen
Es gilt die „Richtlinie über die Gebührenerhebung durch das AWA“. Ein Mengenrabatt kann gewährt wer-
den, wenn bei gleichzeitiger Untersuchung mehrerer Proben gleicher Art Arbeitszeitersparungen erzielt
werden können. Der Rabatt beträgt in der Regel ab fünf Proben 10% und ab zehn Proben 20%.
Zusätzliche Aufwendungen werden in Absprache mit dem Auftraggeber verrechnet. Bei dringenden Auf-
trägen kann ein Expresszuschlag erhoben werden. Allfällige Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Alle hier angegebenen Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und sind gültig ab 01.01.2014.
Die Lieferfrist für Untersuchungsaufträge beträgt in der Regel drei Wochen.
Bei umfangreichen und immer wiederkehrenden Proben (z.B. von kantonalen- und Bundesstellen) kön-nen spezielle Ansätze festgelegt werden. Analysenauftag
Unser Auftragsblatt finden Sie direkt hier.
Probenahmen und Probenvorbreitung
Parameter
Messtechnik
Bestimmungs- Methode Preis in Fr.
Durchführung von Probenahmen
Seeprobenahmen (Wasser, Sediment)
Tiefenprofil Seen
(Temp., Leitf., pH, O2, Transmission, PAR, Fluo- Probenvorbereitung Feststoffproben
Säureaufschluss mit Salpetersäure
Aufschluss Bodenproben nach VBBo
Säureaufschluss mit Königswasser
Aufschluss Feststoffproben mit Königswasser
(u.a. TVA)
Bestimmung des Anteils an Geschossteilen
Reinigung von externen Probeflaschen
n. A. = Tarife können je nach Aufwand höher ausfallen MW = Mikrowelle WB = Wasserbad VBBo = Verordnung über die Belastung des Bodens TVA = Technische Verordnung über Abfall Leistungs- und Gebührenverzeichnis GBL 2014 Allgemeine Parameter in wässriger Matrix / Boden / Feststoffproben

Parameter
Messtechnik
Bestimmungs- Methode
Preis in Fr.
pH – Wert
pH – Wert Boden
Leitfähigkeit
Sauerstoff nach Winkler
Sauerstoff
Gesamt ungelöste Stoffe (GUS)
Gesamthärte (berechnet aus Ca
Karbonathärte
Oberflächenspannung
Oxidationsmittel (Chlor,
Chlordioxid, Ozon)
Trockensubstanz
Glührückstand
Bestimmung des Anteils an
Geschossteilen
n. A. = Tarife können je nach Aufwand höher ausfallen (z.B. bei Schrot) Biologie, Bakteriologie und Biotests
Parameter
Messtechnik
Bestimmungs-
Bewuchs, Schlämme
Daphnientest
Escherichia Coli *
Wasserwirbellose, Bewuchs
Phytoplankton /
Crustaceenplankton
Beratungen
n. A. = Tarife können je nach Aufwand höher ausfallen GD = Resultatangabe bei der Daphnienbestimmung (Giftigkeit für Daphnien) * Nur auf Anfrage Leistungs- und Gebührenverzeichnis GBL 2014 Anionen, Kationen, Stickstoff- und Phosphorparameter

Parameter
Messtechnik Matrix
Bestimmungs-
Ammonium (als N)
Cyanid frei
Cyanid leicht freisetzbar
Gesamtphosphor
Gesamtstickstoff
Gesamt-N und P
Nitrat (als N)
Nitrit (als N)
o-Phosphat
Anionen ab drei Parameter
(Cl, NO3, SO4, Br, F)
AB = Abwasser Als N = Als Stickstoff CFA = Continuous Flow Analysis GW = Grundwasser IC = Ionenchromatografie OW = Oberflächenwasser Leistungs- und Gebührenverzeichnis GBL 2014 Schnelltests / Summenparameter

Parameter
Messtechnik
Bestimmungs- Methode
Lactose / D- Galactose
Tenside anionisch
Tenside kationisch
Tenside nichtionisch
CSB (gesamt / gelöst 0.45 µm /
gelöst 8 µm / SUP)
Lactose / D- Galactose
Elemente in Böden und Feststoffproben

Parameter
Bestimmungs-
Methode Preis
Elemente nach VBBo
Blei (Pb)
Cadmium (Cd)
Chrom (Cr)
Kobalt (Co)
Kupfer (Cu)
Molybdän (Mo)
Nickel (Ni)
Quecksilber (Hg)
Thallium (Tl)
Zink (Zn)
1) ab 5 Elementen 47.70.-, ab 10 Elementen 42.40.- BO = Boden TS = Trockensubstanz VBBo = Verordnung über die Belastung des Bodens Leistungs- und Gebührenverzeichnis GBL 2014 Elemente in Böden und Feststoffproben

Parameter
Messtechnik
Bestimmungs-
Elemente in Feststoffproben
(u.a. TVA)
Aluminium (Al)
Antimon (Sb)
Arsen (As)
Barium (Ba)
Beryllium (Be)
Bismut (Bi)
Blei (Pb)
Cadmium (Cd)
Chrom (Cr)
Eisen (Fe)
Kobalt (Co)
Kupfer (Cu)
Lithium (Li)
Mangan (Mn)
Molybdän (Mo)
Nickel (Ni)
Quecksilber (Hg)
Selen (Se)
Silber (Ag)
Thallium (Tl)
Vanadium (V)
Zink (Zn)
Zinn (Sn)
Andere Elemente
1) ab 5 Elementen 47.70.-, ab 10 Elementen 42.40.- FEST = Feststoffe TS = Trockensubstanz TVA = Technische Verordnung über Abfall Leistungs- und Gebührenverzeichnis GBL 2014 Elemente in wässriger Matrix

Parameter
Messtechnik Matrix
Bestimmungs-
Preis in Fr. 2)
grenzen 1)
Elemente
Aluminium (Al)
Antimon (Sb)
Arsen (As)
Beryllium (Be)
Blei (Pb)
Cadmium (Cd)
Calcium (Ca)
Chrom (Cr)
Chromat (Cr+VI)
Eisen (Fe)
Kalium (K)
Kobalt (Co)
Kupfer (Cu)
Lithium (Li)
Magnesium (Mg)
Mangan (Mn)
Molybdän (Mo)
Natrium (Na)
Nickel (Ni)
Quecksilber (Hg)
Selen (Se)
Silber (Ag)
Thallium (Tl)
Vanadium (V)
Zink (Zn)
Zinn (Sn)
Andere Elemente
Metall Screening
1) Die BG bei der Bestimmung des Gesamtgehaltes liegt Faktor 5 höher 2) ab 5 Elementen 47.70.-, ab 10 Elementen 42.40.- (ausgenommen Chromat) AB = Abwasser BG = Bestimmungsgrenze GW = Grundwasser OW = Oberflächenwasser Leistungs- und Gebührenverzeichnis GBL 2014 Organische Parameter in Böden und Feststoffe
Parameter
Bestimmungs-
Kohlenwasserstoffe C10-C40
PAK ( polyzyklische aromati-
sche Kohlenwasserstoffe)
(Polychlorierte Biphenyle)
n. A. = Tarife können je nach Aufwand höher ausfallen
BO = Boden
SCHL =Schlamm
WG =Wischgut
Kohlenwasserstoffe (KW)
C10-C40
PAK
Acenaphthen
Acenaphtylen
Anthracen
Benzo(a)anthracen
Benzo(a)pyren
Benzo(b)fluoranthen
Benzo(g,h,i)perylen
Benzo(k)fluoranthen
Chrysen
Dibenzo(a,h)anthracen
Fluoranthen
Fluoren
Indeno(1,2,3-cd)pyren
Phenanthren
Pyren
PAK SUMME (15 PAK Substanzen)
PCB
PCB 28 (2,4,4'-Trichlorbiphenyl)
PCB 52 (2,2',5,5'-Tetrachlorbiphenyl)
PCB 101 (2,2',4,5,5'-Pentachlorbiphenyl)
PCB 118 (2,3',4,4',5-Pentachlorbiphenyl)
PCB 153 (2,2',4,4',5,5'-Hexachlorbiphenyl)
PCB 138 (2,2',3,4,4',5'-Hexachlorbiphenyl)
PCB 180 (2,2',3,4,4',5,5'-Heptachlorbiphenyl)
Leistungs- und Gebührenverzeichnis GBL 2014 Organische Parameter in wässrige Matrix

Parameter
Bestimmungs-
Methode Preis
Abwassertracer
Explosivstoffe
GC-MS Screening
Kohlenwasserstoffe C10-C40
Metformin & Guanylharnstoff
Nitrobenzol
Pestizide, Pharmaka A
Pestizide, Pharmaka B
Pestizide (PSM1)
Pestizide (PSM2)
Röntgenkontrastmittel
Süssstoffe
VOC (38 Substanzen) inkl. MtBE GC-MS GW
& EtBE
VOC (59 Substanzen)
VOC (62 Substanzen) inkl. MtBE
& EtBE & Nitrobenzol
* / ** = Siehe Verzeichnis organischer Spurenstoffe AB = Abwasser ARA = ARA Abwasser ARA A= ARA Auslauf ARA E = ARA Einlauf DEP = Deponie Sickerwasser FG = Fliessgewässer GC-FID = Gaschromatographie mit Flammenionisationsdetektor GC-MS = Gaschromatographie mit Massenspektrometer GW = Grundwasser LC-MS = Flüssigchromatographie mittels Tamdem Massenspektrometers Leistungs- und Gebührenverzeichnis GBL 2014 PIEZO = Grundwasserbohrung neben belastetem Standort RAB = Regenabwasser SAB = Strassenabwasser SEE = Seewasser Leistungs- und Gebührenverzeichnis GBL 2014 Verzeichnis organischer Spurenstoffe
Abwassertracer FG/GW

PAK in Strassenabwasser
Pestizide, Pharmaka A
Abwassertracer ARA E/A
PCB in Abwasser
PCB 101 (2,2',4,5,5'-Pentachlorbiphenyl) * PCB 118 (2,3',4,4',5-Pentachlorbiphenyl) * PCB 153 (2,2',4,4',5,5'-Hexachlorbiphenyl)* PCB 138 (2,2',3,4,4',5'-Hexachlorbiphenyl)* PCB 180 (2,2',3,4,4',5,5'-Heptachlorbiphenyl) * Pestizide (PSM1)
Explosivstoffe
Pestizide (PSM2)
Kohlenwasserstoffe
Metformin & Guanylharnstoff
MCPA (2-Methyl-4-chlorphenoxyessigsäure) Pestizide, Pharmaka B
Nitrobenzol
Leistungs- und Gebührenverzeichnis GBL 2014 VOC (62 Substanzen) inkl. MtBE,
EtBE und Nitrobenzol
VOC (59 Substanzen)
Röntgenkontrastmittel
Süssstoffe
VOC (38 Substanzen) inkl.
MtBE, & EtBE
Trichlormethan (Chloroform) Vinylchlorid (Chlorethen) Leistungs- und Gebührenverzeichnis GBL 2014 Allgemeine Geschäftsbedingungen GBL
1. Geltungsbereich
Für sämtliche durch das GBL erbrachten Leistungen gelten die nachfolgenden Bedingungen,
soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert wurden.
2. Art und Umfang der Dienstleistungen
Art und Umfang der durch das GBL zu erbringenden Dienstleistungen richten sich nach dem
schriftlich erteilten Auftrag. Fehlt ein solcher, wird der mündlich erteilte Auftrag durch das
GBL schriftlich festgehalten.
3. Methodik
Das GBL führt die Untersuchungen nach den Methoden und mit den Hilfsmitteln durch, die
dem anerkannten Stand der Wissenschaft und Technik entsprechen. Nach Möglichkeit wer-
den die Prüfungen nach offiziellen Vorschriften und Richtlinien durchgeführt. Sind im Einzel-
fall keine offiziellen Methoden vorhanden oder anwendbar, kann das GBL eigene Verfahren
einsetzen. Die produzierten Untersuchungsergebnisse beziehen sich nur auf die dem GBL
übergebenen Proben. Der Auftraggeber hat in der Regel kein Anrecht auf die Auslieferung
von Analysenvorschriften oder Untersuchungsverfahren, die im GBL entwickelt wurden. Nä-
here Angaben zu den Kenndaten der angewendeten Verfahren werden dem Auftraggeber
auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch kann der Auftraggeber bei der Durchführung
der von ihm beauftragten Prüfungen anwesend sein.
4. Qualitätssicherung
Das GBL betreibt ein Qualitätssicherungssystem und ist akkreditierte Prüfstelle für chemi-
sche und biologische Untersuchungen von Oberflächen-, Grund- und Abwasser, Boden, Ab-
fall, Klärschlamm und andere Umweltproben nach SN EN ISO/IEC 17025:2005
5. Lieferfristen
Für Routineuntersuchungen liegt die Lieferfrist je nach zu bestimmenden Parametern bei 5
bis 15 Arbeitstagen. Umfangreiche Aufträge oder Entwicklungsarbeiten haben längere Liefer-
fristen; der Auftraggeber wird in diesen Fällen durch das GBL informiert.
Es wird wenn immer möglich darauf geachtet, die Lieferfristen einzuhalten. Bei auftretenden
Schwierigkeiten, z.B. methodischer oder gerätetechnischer Art, wird der Auftraggeber umge-
hend informiert.
6. Gebühren
Es gilt die „Richtlinie über die Gebührenerhebung durch das AWA“ sowie das „Leistungs-und
Gebührenverzeichnis“ des AWA / GBL.
Ein Mengenrabatt wird gewährt, wenn dabei Arbeitseinsparungen erzielt werden können.
Zusätzliche Aufwendungen werden in Absprache mit dem Auftraggeber verrechnet.
Anfragen/Untersuchungen/Beratungen nach Aufwand richten sich nach der „Richtlinie über
die Gebührenerhebung durch das AWA“ (Laborant: 90.-/h; Berechsleiter; 120.-/h; Laborlei-
tung; 170.-/h)
7. Archivierung und Probenaufbewahrung
Die Untersuchungsergebnisse inkl. der zugrundeliegenden Rohdaten werden während min-
destens fünf Jahren archiviert. Die Probenaufbewahrung bzw. -archivierung erfolgt in Ab-
sprache mit dem Auftraggeber. Ohne spezielle Vereinbarung werden Proben zwei Wochen
nach Auslieferung des Untersuchungsberichtes fachgerecht entsorgt.
8. Geheimhaltung
Das GBL verpflichtet sich, Daten und Informationen aus dem Auftragsverhältnis, die weder
allgemein zugänglich noch allgemein bekannt sind, vertraulich zu behandeln.
Leistungs- und Gebührenverzeichnis GBL 2014 9. Haftung
Für die ausgewiesenen Untersuchungsergebnisse sowie für die sich aus deren Verwendung
allenfalls ergebenden Schäden wird jede Haftung abgelehnt. Werden dem GBL Proben
übergeben, die spezielle Risiken beinhalten (z.B. explosive, stark giftige oder radioaktive
Proben), hat der Auftraggeber schriftlich darauf hinzuweisen.
10. Unterauftragsnehmer
Das GBL behält sich vor, gemäss SN EN ISO/IEC 17025:2005 Vor-Ort-Prüfungen vorzu-
nehmen (Eintrag in die Rohdaten).
11. Annullierung von Aufträgen
Auftrags-Annullierungen seitens des Auftraggebers werden durch das GBL schriftlich bestä-
tigt. Bereits durchgeführte Untersuchungen werden in Rechnung gestellt.
12. Beschwerden
Beschwerden seitens des Auftraggebers gegen ein Prüfergebnis bzw. gegen einen Prüfbe-
richt sollten spätestens einen Monat nach Übergabe des Prüfberichtes beim GBL eingereicht
werden (aus Kapazitätsgründen können untersuchte Proben nicht länger als zwei Wochen
gelagert werden). Beschwerden werden schriftlich beantwortet.
13. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind innert 30 Tagen mittels beigelegtem Einzahlungsschein zu begleichen.
14. Gerichtsstand
Auf alle zwischen dem Auftraggeber und dem GBL bestehenden Rechtsverhältnisse ist aus-
schliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist CH-3000 Bern.
Leistungs- und Gebührenverzeichnis GBL 2014

Source: http://www.bve.be.ch/bve/de/index/direktion/organisation/awa/gewaesser-_und_bodenschutzlabor.assetref/content/dam/documents/BVE/AWA/de/GBL/DOCP-%23340067-v3-Leistungsverzeichnis_GBL.pdf

012921 1.2

Zusammenfassung der Merkmale eines Arzneimittels (FACHINFORMATION)da dies die Freisetzung und Resorption ausder Vaginaltablette beeinflussen kann. Bei Verdacht auf eine der folgenden Erkran-abgebrochen werden: Myokardinfarkt, zere-brovaskuläre Störungen, arterielle oder ve-LUTINUS ® Vaginaltabletten sind nur im ers-1 Vaginaltablette enthält 100 mg Progeste-ten Trimester der Schwanger

Bi_c_sii

Schulcurriculum Biologie Sekundarstufe II Schulcurriculum Biologie Sekundarstufe II Einführungsphase: Cytologie und Physiologie – Zelle, Gewebe, Organismus Fachinhalte 1. Zelle – Gewebe – Organismus • Pflanzliche und tierische Zellen im Lichtmikroskop (Zwiebelhaut, Wasser-z.B. Arbeiten im biologischen Strahlengang, Vergrößerung, Labor • funktionsbezogene Zell- und Gew

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